Mehrwegpflicht im To-go-Bereich

Seit dem 01.01.2023 gilt die neue Mehrwegpflicht im To-go-Bereich. Das Wichtigste dazu in Kürze:

  • Sie gilt für Restaurants, Bistros und Cafés, Kantinen, Tankstellen und Cateringbetriebe
  • Produkte müssen sowohl in Einweg- als auch in Mehrwegverpackungen angeboten werden, Getränke inbegriffen
  • Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung 

Wenn die Mehrwegverpackung zum Standard wird, wäre das ein guter Schritt in Richtung Müllvermeidung und Stärkung von Kreislaufwirtschaft. Der Appell an Freiwilligkeit hat zu keinen großen Veränderungen geführt, weshalb ich die Pflicht unterstütze. Auch wenn es Aufwand bedeutet, können Müllmengen auf diesem Weg signifikant reduziert werden, und ich traue das der Branche zu. Für #Hamburg wurde die   Kampagne „Einfach Mehrweg“ gestartet, die die Bevölkerung auf Möglichkeit und Nutzung von Mehrweglösungen für Speisen/Lebensmittel aufmerksam macht: https://www.hamburg.de/einfachmehrweg Sämtliche Fragen werden dort beantwortet!

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